AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Alltagshilfe Straubing AS
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungen
Die Alltagshilfe Straubing AS erbringt professionelle Dienstleistungen zur Entlastung im Alltag für Senioren und pflegende Angehörige.
Das Leistungsangebot
umfasst unterstützende Tätigkeiten im Haushalt, die Erledigung von Einkäufen sowie die persönliche Begleitung im Alltag.
Es handelt sich hierbei um eine reine Alltagsbetreuung, sodass medizinische Pflegeleistungen ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Betreuungsvertrag
Voraussetzung für die Bereitstellung der Leistungen ist der vorherige Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages. Ein Anspruch auf eine lückenlose Urlaubs- oder Krankheitsvertretung der eingesetzten Alltagshilfe besteht für den Kunden nicht zwingend.
§ 2 Vergütung, Budgets und Abrechnung
Der konkrete Stundenpreis für die Dienstleistungen richtet sich individuell nach der Art der gewünschten Leistungen.
Aufgrund der Annerkennung und Registrierung des Anbieters kann die Abrechnung direkt mit allen gesetzlichen Pflegekassen über eine Abtretungserklärung erfolgen.
Der Kunde kann hierfür sein monatliches Budget für den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI oder das Budget für die Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI nutzen.
Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege werden stundenweise erbracht und dürfen eine tägliche Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten. Sollte das Budget der Pflegekasse überschritten sein oder kein Anspruch mehr bestehen, werden die erbrachten Leistungen als Privatleistung abgerechnet.
In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Privatrechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde verpflichtet sich, die tatsächlich geleisteten Stunden und Tätigkeiten monatlich durch seine Unterschrift auf dem Leistungsnachweis für die Pflegekasse zu bestätigen.
§ 3 Termineinhaltung und Haftungsausschluss
Der kostenlose erste Kennenlerntermin , sowie die vereinbarten Betreuungstermine sind von beiden Parteien verbindlich einzuhalten.
Sollte ein Termin vonseiten des Kunden nicht rechtzeitig abgesagt und die Alltagshilfe ohne vorherige Absage nicht eingelassen werden, wird eine pauschale Anfahrtgebühr in Höhe von 35,00 Euro in Rechnung gestellt, die eine Privatleistung ist.
Wertgegenstände
Für im Haushalt des Kunden befindliche Wertgegenstände, Bargeld oder Schmuck übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.
§ 4 Qualifikation und Qualitätssicherung
Der Anbieter ist ein offiziell nach Landesrecht anerkannter und geprüfter Partner aller Pflegekassen. Die Qualität der Dienstleistungen wird als zertifizierte, Einzelperson für die Alltagshilfe sichergestellt. Zudem verpflichtet sich der Anbieter zur regelmäßigen Weiterbildung , um einen gleichbleibend hohen Standard zu gewährleisten.
§ 5 Kündigungsfristen/Ordentliche Kündigung
Für die ordentliche Kündigung des Betreuungsverhältnisses gelten die gesetzlichen Fristen für Dienstverhältnisse nach § 621 BGB, üblicherweise für den geschlossenen Vertrag 2 Wochen zum Monatsende ,sofern im Betreuungsvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Abs.1 fristlose Kündigung
kann vonseiten des Anbieters jederzeit ausgesprochen werden, wenn vor Ort unzumutbare Verhältnisse , wie z.b
- Aggression und Gewalt: Verbale Beschimpfungen, Bedrohungen oder körperliche Übergriffe durch den Kunden oder dessen Angehörige.
- Sexuelle Belästigung: Unangebrachte Anspielungen, Gesten oder körperliche Annäherungsversuche.
- Extreme Hygienemängel: Starke Verwahrlosung der Wohnung, Schädlingsbefall (z. B. Kakerlaken oder Bettwanzen) oder extreme Geruchsbelästigung, die ein Arbeiten unmöglich machen.
- Akute Eigen- oder Fremdgefährdung: Unkontrolliertes, psychotisches oder stark alkoholisiertes Verhalten des Kunden, das eine professionelle medizinische Betreuung erfordert.
- Nötigung zu illegalen Handlungen: Wenn von der Alltagshilfe verlangt wird, Straftaten zu begehen (z. B. Diebstahl oder Urkundenfälschung).für die Alltagshilfe vorliegen.
§ 5 Abs.2 Frsitlose Beendigung des Betreuungsverhältnisses aus besonderen Gründen
wenn eine Fortführung der Alltagsbetreuung unmöglich oder hinfällig wird. Dies gilt bei einem dauerhaften Krankenhausaufenthalt des Kunden sowie bei einer dauerhaften Aufnahme in ein Pflegeheim. Beim Ableben des Kunden endet der Betreuungsvertrag automatisch mit dem Todestag, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf.
§ 6 Datenschutz und Geheimhaltung
Der Anbieter verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es ist strengstens untersagt, sensible Unterlagen zur Betreuung, vertrauliche Vereinbarungen oder Daten über vereinbarte Stunden und Betreuungszeiten an unbefugte Dritte weiterzugeben. Ausgenommen von diesem Weitergabeverbot ist ausschließlich die notwendige Übermittlung von Daten an die zuständige Pflegekasse, behandelnde Ärzte oder gesetzlich berechtigte Behörden.
§ 8 Bildrechte und Urheberrechte
Sämtliche Rechte an den verwendeten Bildern und Grafiken auf den Informationsmedien liegen bei der AS Alltagshilfe Straubing. Der Anbieter nutzt für seine Darstellungen lizenzfreie Bilder der Plattformen Pexels und Stock-Archiven sowie Designs, die über einen bezahlten Canva-Premium-Plan lizenziert wurden.