Kostenlose Alltagshilfe in Straubing durch direkte Kassenabrechnung. Infos zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege & Umwandlung ohne Eigenanteil.

Preise & Abrechnung für Ihre Alltagshilfe

✔️Monatlicher Entlastungsbetrag: Nutzen Sie Ihr festes Budget von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI) vollkommen ohne Eigenanteil.

✔️Verhinderungspflege: Zusätzliches Jahresbudget von bis zu 2.418 € für stundenweise Urlaubs- oder Krankheitsvertretung der Pflegeperson.

✔️Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % des ungenutzten Pflegesachleistungsbetrags können flexibel für meine Alltagshilfe eingesetzt werden.

✔️Maximale Bürokratiefreiheit: Durch eine einfache Abtretungserklärung rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

 

Finanzierung & Stundenübersicht

Mein Angebot der Pflegebegleitung & Alltagsorganisation wird direkt über die Budgets Ihrer Pflegekasse finanziert. Ihnen entstehen dadurch im Rahmen der verfügbaren Kassenleistungen in der Regel keine privaten Kosten.

Wichtig für Sie: Damit das normale monatliche Pflegegeld für Sie als Familie komplett erhalten bleibt, finden alle meine Einsätze ausnahmslos stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag) statt.

Hier sehen Sie die monatlichen Budgets und die möglichen Unterstützungsstunden für eine Person bei einem festen Stundensatz von 25,00 €:

Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag: 131,00 € / Monat
Verhinderungspflege: gesetzlich nicht möglich
Mögliche Unterstützung: ca. 5 Std. im Monat (ca. 1,25 Std. / Woche)
Pflegegrad 2
Entlastungsbetrag: 131,00 € / Monat
Verhinderungspflege (monatl. Anteil): ca. 201,50 € / Monat
Mögliche Unterstützung: ca. 13 Std. im Monat (ca. 3,25 Std. / Woche)
Pflegegrad 3
Entlastungsbetrag: 131,00 € / Monat
Verhinderungspflege (monatl. Anteil): ca. 201,50 € / Monat
Mögliche Unterstützung: ca. 13 Std. im Monat (ca. 3,25 Std. / Woche)
Pflegegrad 4
Entlastungsbetrag: 131,00 € / Monat
Verhinderungspflege (monatl. Anteil): ca. 201,50 € / Monat
Mögliche Unterstützung: ca. 13 Std. im Monat (ca. 3,25 Std. / Woche)
Pflegegrad 5
Entlastungsbetrag: 131,00 € / Monat
Verhinderungspflege (monatl. Anteil): ca. 201,50 € / Monat
Mögliche Unterstützung: ca. 13 Std. im Monat (ca. 3,25 Std. / Woche)
ℹ️ Hinweis zur Verhinderungspflege: Der monatliche Anteil basiert auf dem gesetzlichen Jahresbudget von 2.418,00 €, das flexibel über das Jahr verteilt abgerufen werden kann.
⚠️ Wichtiger Abgrenzungshinweis: Medizinische Behandlungs- und Grundpflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Körperpflege) ist nicht Bestandteil meines Angebots. Diese medizinischen Leistungen werden weiterhin separat durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt über das Pflegesachleistungsbudget Ihrer Kasse abgerechnet.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Profitieren Sie von der direkten Abrechnung unserer nach § 45a SGB XI anerkannten Leistungen mit Ihrer Pflegekasse. Wir helfen Ihnen den administrativen Aufwand zu bewältigen, damit Sie sich voll und ganz auf die Unterstützung im Alltag konzentrieren können.